Wie
im Bereich der Miethausverwaltung bieten wir auch jedem Eigentümer
einer Wohnungseigentümergemeinschaft an, die separate Verwaltung
seiner Wohnung zu übernehmen. Durch eine immer umfangreichere Rechtsprechung
in Hinblick auf die Thematik Immobilien sind im Bereich der Vermietung
auch rechtliche Kenntnisse relevant, um die gesetzlich festgelegten Rechte
des Eigentümers zu sichern und eventuellem Schaden vorzubeugen.
Im Bereich der Wohnungseigentumsverwaltung können
wir Ihnen daher - nach individuellen Wünschen - folgende Aufgaben
und Leistungen anbieten:
a) Auswahl von Mietern und sich daraus ergebende Abschlüsse
und
Kündigungen von Mietverträgen;
b) Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten;
c) Durchführung des Mietinkassos der Grundmiete und
der zulässigen Umlagen
d) Festlegung und Führung der gesetzlich zulässigen
Mietkautionen
e) Jahresabrechnung der Betriebs-, Heiz- und Wasserkosten
nach gesetzlich zulässigen
Verfahren und der 2. Berechnungsverordnung, sowie
die Abrechnung mit den Mietern
f) Durchführung aller zur Bewirtschaftung erforderlichen
Maßnahmen
g) Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber
Mietern und allen Behörden
und Dienststellen, Banken und Sparkassen, Hypotheken-
und Darlehensgebern,
Lieferanten sowie Handwerkern
h) Abwicklung des Schriftverkehrs mit Mietern und Pächtern
i) Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen
Verwaltung des
Miet- und Pachtobjektes notwendig sind
j) Wahrnehmung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen
jeder Art, die sich aus dem
Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnis ergeben,
sowie Räumungsklage und schließlich
die Durchsetzung der Rechte des Auftraggebers
in Zusammenhang mit der Verwaltung
des Vertragsobjektes. Zuziehung von Anwälten
nach Absprache mit dem Auftraggeber
k) Anlegen und laufende Führung ordnungsgemäßer
Hausabrechnung einschließlich
kaufmännischer Belegsammlung
• gegenüber den Hauseigentümern
• gegenüber den Mietern
l) Pünktliche Zahlung
aller öffentlichen und sozialen Abgaben sowie der wiederkehrenden
Leistungen. Ferner die Bezahlung von Handwerker-,
Lieferanten- und sonstigen Rech-
nungen und die Leistung anderer für
die Wohnungsbewirtschaftung notwendiger
Ausgaben
m) Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe
notwendiger
Reparaturmaßnahmen. Im Einvernehmen mit
dem Wohnungseigentümer Zuziehung
technischer Berater
n) Abnahme der ausgeführten Leistungen und Lieferungen
sowie die Prüfung der entsprechenden
Rechnungen
o) Abschluss von Wartungsverträgen sowie Überprüfung
der vertragsgemäß damit zu erbringenden
Leistung
Die Beziehung zwischen dem Wohnungseigentümer
und dem Verwalter wird mit einem
zu schließenden Wohnungsverwaltervertrag geregelt. Dort werden auch
detailliert die zu vereinbarenden Leistungen (wie z.B. die vorgenannten
Leistungen) vereinbart.
Der Vertrag regelt auch den Zahlungsverkehr und kann
beinhalten, dass das Konto zur Abwicklung des Geldverkehrs getrennt vom
sonstigen Vermögen des Wohnungsverwalters zu halten ist. Schließlich
regelt der Vertrag die Verwaltervergütung, die Vertragsdauer, die
Kündigungsklausel und die Erteilung von Vollmachten.
Der Wohnungsverwalter erfüllt als Geschäftsbesorger
alle Pflichten und übernimmt alle Rechte, die dem Vermieter gegenüber
dem Mieter aus dem Mietvertrag zukommen. Der Wohnungsverwalter wird namens
und für Rechnung des Wohnungseigentümers tätig.
Abweichungen von Weisungen des Auftraggebers aus
dem Vertrag dürfen nur erfolgen, wenn den Umständen nach zu
erwarten ist, dass der Auftraggeber bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung
billigen würde. Vor einem Abweichen hat der Wohnungsverwalter dies
seinem Auftraggeber anzuzeigen und seine Entscheidung abzuwarten, es sei
denn, es liegt ein Fall der Dringlichkeit vor.
Der Wohnungsverwalter ist gesetzlich verpflichtet,
dem Wohnungseigentümer alles, was er anläßlich der Wohnungsverwaltung
erhält, herauszugeben. Die Vernichtung von Unterlagen aus der Wohnungsverwaltertätigkeit
ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dies gilt auch
für die Aufbewahrung von Unterlagen.
Die Wohnungsverwaltung umfaßt zahlreiche Bereiche
und Leistungen, welche individuell zwischen Ihnen und unserem Unternehmen
zu vereinbaren sind.
Sollten Sie Fragen oder Interesse an einem unverbindlichem Gespräch
oder an einem individuellen Angebot haben, nehmen Sie bitte Kontakt
mit uns auf.